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   FG München, 10.07.2014 - 15 K 2275/11   

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FG München, 10.07.2014 - 15 K 2275/11 (https://dejure.org/2014,25204)
FG München, Entscheidung vom 10.07.2014 - 15 K 2275/11 (https://dejure.org/2014,25204)
FG München, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - 15 K 2275/11 (https://dejure.org/2014,25204)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung von Verlusten aus einer gewerblichen Tätigkeit als Typograph und Grafiker

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung zwischen gewerblicher oder freiberuflicher Fertigung von Gebrauchskunst

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zwischen gewerblicher oder freiberuflicher Fertigung von Gebrauchskunst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
    Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Künstlerische Tätigkeit
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 23.05.2007 - X R 33/04

    Schlüssiges Betriebskonzept als Voraussetzung für den Nachweis der

    Auszug aus FG München, 10.07.2014 - 15 K 2275/11
    Daneben ist die Dauer der Anlaufphase vor allem vom Gegenstand und von der Art des jeweiligen Betriebs abhängig (BFH-Urteil vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BStBl II 2007, 874).

    An die Feststellung persönlicher Gründe und Motive, die den Steuerpflichtigen trotz der Verluste zur Weiterführung seines Unternehmens bewogen haben könnten, sind in diesen Fällen keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BStBl II 2007, 874 und vom 12. Mai 2011 IV R 36/09, BFH/NV 2011, 2092).

    Die dadurch eintretende Steuerersparnis rechtfertigt ebenfalls den Rückschluss auf die fehlende Absicht, mit dem Verlustbetrieb Gewinne zu erzielen, weil der Steuerpflichtige durch die Verluste tatsächlich wirtschaftlich nicht belastet wird (vgl. BFH-Urteil vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BStBl II 2007, 874).

  • BFH, 12.05.2011 - IV R 36/09

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Revisionsbegründung durch Bezugnahme

    Auszug aus FG München, 10.07.2014 - 15 K 2275/11
    lung, wofür die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums wichtige Anhaltspunkte bieten können (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 2011 IV R 36/09, BFH/NV 2011, 2092).

    Denn es lässt den Schluss zu, dass die Betriebsführung nicht ernstlich auf eine am Markt erfolgreiche Tätigkeit gerichtet war (BFH-Urteile vom 17. November 2004 X R 62/01, BStBl II 2005, 336 und vom 12. Mai 2011 IV R 36/09, BFH/NV 2011, 2092).

    An die Feststellung persönlicher Gründe und Motive, die den Steuerpflichtigen trotz der Verluste zur Weiterführung seines Unternehmens bewogen haben könnten, sind in diesen Fällen keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BStBl II 2007, 874 und vom 12. Mai 2011 IV R 36/09, BFH/NV 2011, 2092).

  • BFH, 17.11.2004 - X R 62/01

    Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei verlustbringendem

    Auszug aus FG München, 10.07.2014 - 15 K 2275/11
    Der vom Gewerbetreibenden anzustrebende "Totalgewinn" stellt das Gesamtergebnis des Betriebs in der Zeit von seiner Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation dar (BFH-Urteil vom 17. November 2004 X R 62/01, BFH/NV 2005, 755, BStBl II 2005, 336).

    Bei längeren Verlustperioden muss aus weiteren Anzeichen die Feststellung möglich sein, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt (BFH-Urteile vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BStBl II 2004, 455 und vom 17. November 2004 X R 62/01, BFH/NV 2005, 755, BStBl II 2005, 336).

    Denn es lässt den Schluss zu, dass die Betriebsführung nicht ernstlich auf eine am Markt erfolgreiche Tätigkeit gerichtet war (BFH-Urteile vom 17. November 2004 X R 62/01, BStBl II 2005, 336 und vom 12. Mai 2011 IV R 36/09, BFH/NV 2011, 2092).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG München, 10.07.2014 - 15 K 2275/11
    Fehlt das Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht, stellen Verluste aus einer solchen Tätigkeit steuerlich nicht relevante negative Einkünfte aus einer Liebhaberei dar (BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751).

    Gewinnerzielungsabsicht ist das Bestreben, das Betriebsvermögen zu mehren und auf Dauer einen Totalgewinn zu erzielen (BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751).

  • BFH, 14.12.2004 - XI R 6/02

    Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts bei langjähriger Verlusterzielung

    Auszug aus FG München, 10.07.2014 - 15 K 2275/11
    Zu dem persönlichen, im Bereich der privaten Lebensführung liegenden Gründen und Motiven gehört aber auch der Umstand, dass der Kläger wegen anderweitiger hoher Einkünfte seiner Ehefrau in der Lage war, die aus seinem Einzelunternehmen jährlich anfallenden Verluste zu tragen (vgl. BFH-Urteile vom 14. Dezember 2004 XI R 6/02, BStBl II 2005, 392 und vom.
  • BFH, 15.11.2006 - XI R 58/04

    Schuldzinsenabzug; Liebhaberei

    Auszug aus FG München, 10.07.2014 - 15 K 2275/11
    15. November 2006 XI R 58/04, BFH/NV 2007, 434).
  • BFH, 10.05.2012 - X B 57/11

    Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht - Fehlende Eignung zur nachhaltigen

    Auszug aus FG München, 10.07.2014 - 15 K 2275/11
    Auch bei Annahme einer künstlerischen Tätigkeit des Klägers wäre der Senat zu dem gewonnenen Ergebnis gekommen (BFH-Beschluss vom 10. Mai 2012 X B 57/11, BFH/NV 2012, 1307).
  • FG Münster, 19.06.2008 - 8 K 4272/06

    Qualifizierung von Einkünften einer überwiegend im Bereich des Webdesign tätigen

    Auszug aus FG München, 10.07.2014 - 15 K 2275/11
    Unter Würdigung des jeweiligen Einzelfalls hat die Rechtsprechung die Arbeiten eines Webdesigners (Finanzgericht - FG - Münster, Urteil vom 19. Juni 2008, 8 K 4272/06, EFG 2008, 1975), und eines Werbegrafikers und Werbedesigners (FG Köln, Urteil vom 15. Februar 2006 14 K 7867/98, DStRE 2007, 1312) als künstlerische Tätigkeiten angesehen.
  • BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02

    Liebhaberei am Ende einer freiberuflichen Tätigkeit

    Auszug aus FG München, 10.07.2014 - 15 K 2275/11
    Bei längeren Verlustperioden muss aus weiteren Anzeichen die Feststellung möglich sein, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt (BFH-Urteile vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BStBl II 2004, 455 und vom 17. November 2004 X R 62/01, BFH/NV 2005, 755, BStBl II 2005, 336).
  • BFH, 17.06.1998 - XI R 64/97

    Gewinnerzielungsabsicht: erzielbarer Totalgewinn

    Auszug aus FG München, 10.07.2014 - 15 K 2275/11
    Der Aufgabegewinn besteht in der Differenz zwischen dem gemeinen Wert und dem Buchwert der einzelnen Wirtschaftsgüter (BFH-Urteil vom 17. Juni 1998 XI R 64/97, BStBl II 1998, 727).
  • BFH, 04.11.2004 - IV R 63/02

    Restauratorentätigkeit als wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit i.S.

  • BFH, 30.03.1994 - I R 54/93

    1. Zur Gewerblichkeit eines Restaurationsbetriebes - 2. Bloße Anwendung

  • BFH, 15.10.1998 - IV R 1/97

    GewSt-pflichtige Einnahmen eines Filmschauspielers; Herstellung von

  • BFH, 13.04.2011 - X B 186/10

    Hotelbetrieb als Liebhaberei - Gewinnerzielungsabsicht - Feststellung des

  • BFH, 22.03.1996 - III R 49/95

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem Einzelhandelsgeschäft

  • FG Köln, 15.02.2006 - 14 K 7867/98

    Erzielen von Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Einkünfte aus

  • FG Düsseldorf, 05.11.2004 - 1 K 3118/02

    Graphiker; Freiberufliche Tätigkeit; Künstlerische Tätigkeit; Werbezwecke;

  • BFH, 10.09.1998 - IV R 70/97

    Begriff des "Bildberichterstatters"

  • FG Rheinland-Pfalz, 02.04.2008 - 3 K 2240/04

    Steuerliche Qualifizierung der Einkünfte einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • BFH, 24.04.1996 - XI B 118/95

    Zulässigkeit des Verzichts auf die Rüge des Übergehens eines Beweisangebots im

  • FG München, 27.01.2012 - 8 K 4021/08

    Künstlerische Tätigkeit

  • FG Nürnberg, 25.04.1995 - I 66/94
  • VGH Bayern, 02.05.2018 - 22 B 17.2245

    Untersagung des Gewerbes "Grafikdesign"

    Nur in "Grenz- und Übergangsfällen" setzt die Bejahung bzw. Verneinung der Einstufung eines Erzeugnisses als Kunst die Einholung eines Gutachtens voraus (BFH, U.v. 14.12.1976 - VIII R 76/75 - juris Rn. 24 f.; B.v. 1.6.2006 - IV B 200/04 - juris Rn. 21), sofern das Gericht nicht ausnahmsweise auch insofern über die für die Beurteilung derartiger Konstellationen erforderliche Sachkunde verfügt (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung FG München, U.v. 10.7.2014 - 15 K 2275/11 - juris Rn. 28),.

    1.3 Wie vor allem die Rechtsprechung der Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit zur Abgrenzung zwischen gewerbesteuerpflichtigen und - wegen des künstlerischen Charakters der erstellten Werke - nicht gewerbesteuerpflichtigen Betätigungen von Gebrauchs- oder Werbegrafikern zeigt (vgl. z.B. BFH, B.v. 1.6.2006 - IV B 200/04 - juris; FG Düsseldorf, U.v. 5.11.2004 - 1 K 3118/02 G - juris; FG Köln, U.v. 15.2.2006 - 14 K 7867/98 - juris; FG RhPf, U.v. 24.10.2013 - 6 K 1301/10 - juris; FG München, U.v. 10.7.2014 - 15 K 2275/11 - juris), kann auch eine Tätigkeit als Grafikdesigner je nach Lage des einzelnen Falles nichtgewerblichen Charakter aufweisen.

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